Thema der Woche

18. August 2009

Neue Informationspflicht ab September

Am 1. September 2009 treten umfangreiche Änderungen am Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft, darunter auch der neue § 42a, der eine Informationspflicht bei "unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten" vorsieht. Demmach müssen Unternehmen sowohl die Aufsichtsbehörden als auch die Betroffenen informieren, wenn besonders schutzwürdige personenbezogene Daten (u. a. zu Bank- und Kreditkartenkonten) "unrechtmäßig übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind und schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen der Betroffenen drohen".

Weitere Änderungen betreffen den Beschäftigtendatenschutz, die Auftragsdatenverarbeitung sowie Kompetenzen der Aufsichtsbehörden und die Stellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter, für den nunmehr ein erweiterter Kündigungsschutz und ein Recht auf Fortbildung eingerichtet wurden: "Zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Fachkunde hat die verantwortliche Stelle dem Beauftragten für den Datenschutz die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen."

Eine übersichtliche, farblich gekennzeichnete Zusammenstellung der in diesem Jahr verabschiedeten Änderungen, die jetzt und 2010 in Kraft treten, hat die [externer Link] Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V. (GDD) erstellt; das PDF steht über [externer Link] https://www.gdd.de/nachrichten/arbeitshilfen/BDSG-Gesetzestext mit Novelle I-III.pdf zum kostenlosen Download bereit. Über aktuelle Änderungen wird zudem auch ein Beitrag in der Oktober-Ausgabe der <kes> informieren.