Thema der Woche

22. Mai 2006

TeleTrusT kritisiert Status der elektronischen Signatur

Der [externer Link] TeleTrusT e. V. fordert im Hinblick auf die elektronische Signatur, künftig die "praktische Erprobung von Produkten statt technischer Hürden und übertriebener Regulierung" in den Vordergrund zu stellen. Anlass der Kritik ist ein unlängst veröffentlichter Bericht der Europäischen Kommission über die Anwendung der Signaturrichtlinie (1999/93/EG). Gleichzeitig bietet TeleTrusT seine Unterstützung bei der "längst überfälligen Verbesserung der Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen" an. Hierzu hat der Verein eine [externer Link] siebenseitige Stellungnahme verfasst und als PDF auf seinen Webseiten veröffentlicht.

Bisher legen nationale Regelungen laut TeleTrusT die Hürden zu hoch und "ersticken jede Interoperabilität im Keim". Der nötige Aufwand für die Realisierung von Signatur-Konzepten in Produkte und Anwendungen könne jedoch nur durch das Erreichen internationaler Märkte kompensiert werden. Dies sei zwar im Prinzip frühzeitig erkannt und als grundlegendes Ziel der Richtlinie festgeschrieben worden (nämlich einen "Gemeinschaftsrahmen für die Verwendung elektronischer Signaturen" zu schaffen), erreicht habe man dieses Ziel aber bislang nicht.

TeleTrusT schlägt daher konkret vor, die bisherige "vorauseilende Technikregulierung" mit Bezug auf reale Anwendungen zu korrigieren und kommentiert: "Strenge einschränkende Orientierungen – wie sie zum Beispiel die erste deutsche Signaturgesetzgebung enthält – führen zu proprietären Lösungen auf der Anbieterseite und einer massiven Abschreckung der Anwender auf der anderen Seite." Die unverzichtbare breite Akzeptanz beim Anwender könne man aber nur durch Interoperabilität von Technik, Software und Diensten (inkl. Sicherheitsfunktionen) erreichen.

TeleTrusT begrüßt ausdrücklich die Initiative der Europäischen Kommission, den Kontakt mit den Mitgliedsstaaten und den "einschlägigen Akteuren" zu suchen, um Fragen der unterschiedlichen Umsetzung der Richtlinie, der technischen und Normungsaspekte sowie der Interoperabilität zu klären. Für Deutschland könne eine erfolgreiche Vorgehensweise darin bestehen, den Fokus auf juristische Personen und auf Web-Services sowie die Authentifizierung technischer Komponenten zu richten.