Thema der Woche

23. März 2007

Online-Durchsuchungen schädigen deutsches Image

"Schon allein die Diskussion, ob in Deutschland auf Computerfestplatten die Kernbereiche privater Lebensführung vom Staat durchschnüffelt werden dürfen, schadet uns nachhaltig im Ausland", kommentiert Frank Fuchs, Sprecher des Steuerkreises der Exportinitiative IT Security made in Germany (ITSMIG): "Wir erhalten aus dem Ausland zunehmend Anfragen, weshalb Deutschland nun gleiche Methoden anwenden wolle, wie man sie bisher nur anderen Staaten unterstellt hat." Die in der Initiative zusammengeschlossenen [externer Link] 34 namhaften deutschen Anbieter lehnen die Pläne aus dem Innenministerium einer Pressemitteilung zufolge einhellig ab.

Übereinstimmend berichten die ITSMIG-Mitglieder, dass bereits das Bekanntwerden der Pläne die deutsche IT-Sicherheitsbranche und die Herkunftsbezeichnung "Made in Germany" diskreditiert sowie ihre Vertrauenswürdigkeit unterhöhlt. "Bisher konnten und können deutsche Anbieter zur Absicherung der Informationstechnologie im Ausland auch deshalb punkten, weil man Produkten und Dienstleistungen aus Deutschland mehr vertraut als aus anderen Herkunftsländern", bekräftigt Antonius Sommer, ebenfalls Mitglied im Steuerkreis der Initiative und Geschäftsführer der TÜV Informationstechnik: "Dass der deutsche Staat uns in seiner Überwachungsgier nun einen 'Bundestrojaner' unterjubeln will, ist katastrophal." Fuchs und Sommer haben den Begriff "Bundestrojaner" daher bereits als Unwort des Jahres 2007 vorgeschlagen.

Die Initiative ITSMIG warne das Bundesinnenministerium nachdrücklich davor, im Ausland das Ansehen deutscher Produkte zu verspielen. Sie habe dabei das Negativbeispiel von Anbietern aus den USA vor Augen: Dort fordern Politiker immer wieder, staatlichen Stellen eine Überwachung durch die Hintertür zu ermöglichen. Unter Berufung auf den Kampf gegen Terrorismus und das Gemeinwohl sollen die nötigen Zugangsdaten unter Aufsicht von Gerichten für Geheimdienste wie der US-amerikanischen NSA einsehbar werden. US-Anbietern falle es entsprechend schwer, glaubwürdig zu versichern, dass bei ihren Produkten die amerikanischen Behörden nicht mithören.

Verdeckte Online-Durchsuchungen widersprechen zudem dem Geist der im Juni 1999 von der damaligen Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte der deutschen Kryptopolitik, die bis heute Gültigkeit haben. Darin hat die Bundesregierung zum Ausdruck gebracht, dass sie in der Verwendung sicherer Verschlüsselung eine entscheidende Voraussetzung für den Datenschutz der Bürger und für den Schutz von Unternehmensgeheimnissen sehe und Maßnahmen ergreifen wolle, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Hersteller von sicheren Verschlüsselungsprodukten zu stärken.