Thema der Woche

09. März 2005

Internet am Arbeitsplatz

Der [externer Link] Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat anlässlich der CeBIT 2005 eine Neuauflage seines Faltblatts zur Internetnutzung durch Arbeitnehmer herausgebracht. Die darin dargestellten Grundsätze sind sowohl in der Privatwirtschaft als auch für Behörden anwendbar. Im Fokus der Kurzinfo stehen dabei rechtliche Fragen, die eine Internetnutzung am Arbeitsplatz aufwirft und die für Arbeitgeber, Beschäftigte und Arbeitnehmervertretungen gleichermaßen klärungsbedürftig sind:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfD) stellt hierbei klar, dass eine Totalüberwachung und Vollkontrolle der Internetnutzung von Beschäftigten unverhältnismäßig und damit datenschutzrechtlich unzulässig ist. Dem Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit folgend sollten so wenige personenbezogene Daten wie möglich verarbeitet werden. Auf der anderen Seite hat auch der Arbeitgeber oder Dienstherr ein berechtigtes Interesse, Missbrauch oder strafbare Handlungen im Rahmen der Internetnutzung zu unterbinden, und kann daher die Nutzung an bestimmte Bedingungen und regelmäßig durchzuführende Kontrollen knüpfen. Transparente betriebliche Regelungen – etwa in Dienst- oder Betriebsvereinbarungen – müssen dann für Klarheit bei allen Beteiligten sorgen. Duldet der Arbeitgeber das private Surfen, so muss er zudem auch die Anforderungen des Fernmeldegeheimnisses beachten.

Das aktualisierte Faltblatt steht einerseits [externer Link] als PDF im Web zum Abruf bereit und kann außerdem kostenlos bestellt werden beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Husarenstraße 30, 53117 Bonn oder Telefon +49 228 819950. Im Internet stehen darüber hinaus auch [externer Link] ausführlichere Dokumente und Arbeitshilfen inklusive einer [externer Link] Muster-Dienstvereinbarung zum Download bereit.

Der BfD auf der CeBIT

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfD) präsentiert sich übrigens heuer zum zweiten Mal auf der CeBIT und betreibt in diesem Jahr in Halle 9, Stand B 60.30/31 einen Ausstellungs- und Beratungsstand gemeinsam mit dem [externer Link] Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) unter Beteiligung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, der Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Zudem ist der BfD auch auf dem Datenschutztag des [externer Link] Niedersächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz präsent, der am Montag, 14. März 2005 von 10–13 Uhr im Saal 3A des Convention Center (CC) stattfindet; Thema ist dann Biometrie und Datenschutz, besonders am Beispiel der biometrischen Merkmale in Reisepässen ([externer Link] Nähere Infos im Web).