Thema der Woche

01. März 2005

Richtlinien für Weblogs

Auch die immer beliebter werdenden so genannten Web-Logs (kurz Blogs) bergen ernstzunehmende Risiken für Unternehmen: Unzufriedene, nachlässige oder böswillig gesinnte Mitarbeiter können über diesen neuen Kommunikationsweg neben zweifelhaften Meinungsäußerungen auch vertrauliche Unternehmensinformationen meist nahezu unkontrolliert verbreiten. Nach Erkenntnissen von [externer Link] Clearswift sind in den ersten Monaten dieses Jahres bereits diverse Kündigungen von Mitarbeitern aufgrund von unerwünschten Blogging-Aktivitäten am Arbeitsplatz erfolgt. Sensitive Informationen, die auf diesem Wege verbreitet werden, tragen betroffenen Unternehmen nicht selten einen gefährlichen Imageschaden zu.

Als Beispiele nennt das Unternehmen etwa den Fall Mark J., der in einem persönlichen Blog freimütige Kommentare über seine neue Laufbahn als Google-Mitarbeiter veröffentlicht hatte, was ihm schließlich die Kündigung einbrachte. Auch dem früheren Waterstone-Mitarbeiter Joe G. wurde laut Clearswift wegen groben Fehlverhaltens gekündigt: Das Unternehmen vertrat den Standpunkt, dass die Einträge in seinem Online-Tagebuch dem Ruf des Unternehmens geschadet hätten.

"Die aktuellen Kündigungsfälle haben gezeigt, dass zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Recht auf die Wahrung von Unternehmensinteressen ein Spannungsbogen existiert", kommentiert Michael Scheffler, Regional Manager Central and Eastern Europe bei Clearswift. Blogging sei ein besonders einfacher Weg für die Verbreitung von Meinungen und Daten, mit der man schnell viele Internet-Nutzer erreichen kann. "Die weitergegebenen, teilweise sensitiven Unternehmensinformationen werden bei den Lesern solcher Blogs schnell als allgemein gültig eingestuft und repräsentieren nicht mehr das, was sie eigentlich sind: die persönliche Meinung ihres Verfassers,“ ergänzt Scheffler.

Clearswift empfiehlt daher, im Unternehmen eindeutige Richtlinien für die Nutzung von Weblogs festzulegen und die Mitarbeiter frühzeitig hierüber aufzuklären. Entsprechende Policies sollte man durch Content-Security-Lösungen überwachen, die den Zugang zu unerwünschten Web-Sites und speziell Weblogs entweder völlig blockieren oder die Posting-Funktion sperren können