Thema der Woche

22. Dezember 2003

Engagement für mehr Informationsfreiheit

Die vier deutschen Landesbeauftragten für [externer Link] Informationsfreiheit sehen ein starkes Bedürfnis nach einer Öffnung von Verwaltungsakten. Deutschland sei mittlerweile im internationalen Vergleich als Schlusslicht in Sachen Informationsfreiheit anzusehen. Nur in den Ländern [externer Link] Brandenburg, [externer Link] Berlin, [externer Link] Nordrhein-Westfalen und [externer Link] Schleswig-Holstein bestehen Informationsfreiheitsgesetze, die Bürgern die Möglichkeit eröffnen, Akten und Unterlagen öffentlicher Stellen einzusehen. Es ist in fast allen anderen EU-Staaten ein selbstverständliches und demokratisches Recht aller Menschen, ihre Verwaltungen kritisch unter die Lupe nehmen zu können. Die Informationsfreiheitsbeauftragten wollen sich dafür einsetzen, dass dies zukünftig außer in den genannten vier Bundesländern deutschlandweit zum Standard wird, und fordern den Bundesgesetzgeber auf, "die im Koalitionsvertrag versprochene Informationsfreiheit endlich in die Tat umzusetzen."

Im Jahr 2003 haben nach Meinung der Datenschützer Veranstaltungen und Aktionen deutlich gemacht, dass es in Teilen der Bürokratie zu Unrecht Vorbehalte gegen einen Informationszugang zu Verwaltungsunterlagen gibt. Die Erfahrungen in Ländern mit entsprechenden Gesetzen hätten jedoch gezeigt, dass Menschen sehr verantwortungsbewusst mit ihrem Recht auf Informationszugang umgehen: "Fast immer interessieren sie sich für Vorgänge aus ihrem näheren Lebensumfeld. Häufig können sich Bürgerinnen und Bürger auf diesem Wege frühzeitig über Planungsvorhaben informieren. Die von manchen prophezeite Behinderung der Verwaltungsarbeit durch Informationsanträge ist ausgeblieben", heißt es in einer Presseerklärung. Auch die Vorbehalte mancher Wirtschaftsfunktionäre seien unbegründet: Nur die wenigsten Informationsanträge betreffen Unterlagen, aus denen Betriebsgeheimnisse von Unternehmen hervorgehen könnten, die vor einer Offenlegung ohnehin gesetzlich geschützt sind.