Thema der Woche

08. Januar 2002

Hilfe zu neuen Bestimmungen für Webseiten

Seit Jahresanfang gelten mit den neuen Fassungen des Teledienste- (TDG) und Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) neue Bestimmungen für Webseiten. Der [externer Link] Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat hierzu eine Orientierungshilfe zur Gestaltung von Informationen im WWW [externer Link] veröffentlicht. Viele Internetauftritte erfüllen beispielsweise nicht die gesetzlichen Vorgaben an die Anbieterkennzeichnung, beispielsweise fehlen selbst bei Firmen manchmal die Anschrift, häufig die Nennung eines Vertretungsberechtigten sowie die neuerdings notwendige Handelsregister- und Umsatzsteuernummerangabe. Ebenfalls neu ist die Forderung nach "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ... ermöglichen" - hierzu gehört nach dem Willen des Gesetzgebers auch die E-Mail-Adresse. Zudem müssen alle diese Informationen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein.

Dabei sind die Pflichtangaben nicht nur Schikane oder Selbstzweck: Die Nutzer einer Webseite sollen erkennen können, mit wem sie es zu tun haben und was der Anbieter mit ihren Daten macht. Insofern tragen die gesetzlichen Bestimmungen auch zur Vertrauensbildung bei. Für den hamburgischen Datenschutzbeauftragten hängt der Erfolg einer Website "wesentlich vom Vertrauen ab, das ihm seine Nutzer entgegenbringen. Insofern sollte ein Anbieter die Orientierungshilfe als Gelegenheit verstehen, die positive Entwicklung seines Unternehmens zu fördern." Das gilt auch für die Beachtung der Datenschutzregelungen, die eine weitreichende Unterrichtungspflicht vorsehen: Beispielsweise muss der Anbieter den Nutzer informieren, bevor er Daten mit direktem oder indirektem Personenbezug in Form von Cookies auf der Festplatte des Besuchers speichern möchte. Ein gesonderter Hinweis ist beispielsweise auch erforderlich, sofern personenbezogene Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes verarbeitet werden.

Weitere Abschnitte der [externer Link] Orientierungshilfe befassen sich mit Nutzungsprofilen, der Einwilligung von Nutzern in die Datenverarbeitung, anonymer/pseudonymer Nutzung, Auskunftsrechten sowie den obligatorischen Hinweisen bei der "Weitervermittlung an Dritte" (externe Links). Die [externer Link] aktuellen Gesetzestexte hält beispielsweise das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf dem Server der [externer Link] innovationen wissensgesellschaft (vormals "Initiative Informationsgesellschaft Deutschland", IID) bereit, das im Dezember 2001 erlassene [externer Link] Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG), welches das TDG und TDDSG geändert hat, liegt beispielsweise beim [externer Link] Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vor.