Thema der Woche

16. Juli 2001

BvD warnt vor unseriösen Datenschutzdienstleistungen

Der externer Link Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e. V. (BvD) warnt Unternehmen und Behörden vor unseriösen Dienstleistungsangeboten in Zusammenhang mit dem externer 
Link neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das am 23. Mai 2001 mit weit reichenden Änderungen in Kraft getreten ist.

Einige Anbieter nähmen besonders die erweiterten Straf- und Bußgeldvorschriften im neuen BDSG zum Anlass, um verantwortungsbewusste Unternehmen und Behörden unter Druck zu setzen und für unseriöse Angebote zu werben. Derzeit kursieren laut BvD beispielsweise Angebote zur Erfüllung des BDSG, die ohne Investition in eigenes Know-how und Personal auskommen sollen. In der Praxis werde damit zur Umgehung des Gesetzes angeleitet, das die Bestellung eines örtlichen Datenschutzbeauftragten mit entsprechender Fachkunde fordert. Der BvD beobachte ein forsches Herangehen von unterschiedlichen Seiten an die Wirtschaft. Unter anderem sei kürzlich unter Berufung auf das neue Bundesdatenschutzgesetz sogar eine Abmahnaktion an Herausgeber von Newslettern durchgeführt worden.

Der BvD rät Unternehmen und Behörden, sich zum neuen Bundesdatenschutzgesetz durch qualifizierte und unabhängige Institutionen beraten zu lassen. Auskünfte erteilen die Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten sowie Aufsichtsbehörden der Länder sowie der BvD. Eine Liste mit Andressen, Telefonnummern und Internetangeboten findet man beispielsweise auf den Seiten des externer Link Berliner Beauftragten für den Datenschutz und Akteneinsicht.