Thema der Woche

14. Mai 2001

Bürger 0815, bitte melden

Die neue Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) ist noch im Kreuzfeuer der Kritik, da melden sich schon die ersten Strafverfolger, denen sie nicht weit genug geht, da sie den "technischen Möglichkeiten hinterherlaufe". Auf einer Konferenz forderte ein Staatsanwalt letzte Woche, man müsse den Standort eines Handys auch ermitteln können, wenn der Nutzer nicht telefoniert. Außerdem sollte eine gerätebezogene Überwachung möglich sein, unabhängig von der jeweils verwendeten SIM-Karte. Die Mobilfunkanbieter müssten dazu halt noch ein wenig mehr als jetzt in Überwachungsinfrastruktur investieren.

Der nächste logische Schritt wäre wohl ein Gesetz, das das Abschalten von Handys zur Ordnungswidrigkeit erklärt. Wer kein Mobiltelefon besitzt, müsste sich dann ersatzweise dreimal täglich auf der nächstgelegenen Polizeistation melden – für den damit verbundenen erhöhten Personalaufwand, könnte man den handyverweigernden Querulanten ja pro Meldung eine Mark Gebühren abverlangen. Oh, und wenn sich irgendwann einmal UMTS-Handys durchsetzen, könnte man endlich eine flächendeckende Videoüberwachung implementieren, wenn man die Dinger gleich so konstruiert, dass sie ständig ein Bild senden – für die notwendige Bandbreite würden die Mobilfunkprovider schon sorgen ...

Weitere Kritik an der geplanten TKÜV gibt es in KES 2/2001, Seite 6.