Thema der Woche

26. Februar 2001

Schweizer Leiturteil zur Datenbeschädigung

Die Schweizer Justiz wird künftig vermutlich verstärkt gegen "Computerdelinquenten" vorgehen, die durch Viren oder andere gefährliche Software Daten beschädigen. Wie die externer Link Neue Zürcher Zeitung online berichtet hat das Obergericht in einem Leiturteil einen EDV-Fachmann wegen der Verbreitung von Viren-Quelltexten zu zwei Monaten Gefängnis auf Bewährung sowie einer Geldbuße von 5000 Franken verurteilt und dabei das zuvor von einem Bezirksgericht verhängte Strafmaß noch verschärft. Die Staatsanwaltschaft habe bereits früher mitgeteilt, ihr weiteres Vorgehen gegenüber Datendelikten von diesem Entscheid abhängig zu machen.

In der Schweiz ist bereits seit 1995 nicht nur die unbefugte Beschädigung (verändern, löschen oder unbrauchbar machen) von gespeicherten oder übermittelten Daten mit Strafe bewehrt. Auch derjenige, der "Programme, von denen er weiss oder annehmen muss, dass sie zu den ... genannten Zwecken verwendet werden sollen, herstellt, einführt, in Verkehr bringt, anpreist, anbietet oder sonstwie zugänglich macht oder zu ihrer Herstellung Anleitung gibt", muss mit Geldbuße oder Freiheitsstrafe rechnen; bei gewerbsmäßigem Handeln drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Im vorliegenden Fall bewerteten die Richter Quellcode als eine "Anleitung zur Herstellung" und verwarfen die Argumentation der Verteidigung, dass Bücher und Datenträger mit vergleichbaren oder gefährlicheren Inhalten "überall erhältlich" seien.