Thema der Woche

8. Januar 2001

Patentrezept für Sicherheit

"Der Umgang mit dem Quelltext von Computerprogrammen muss patent-rechtlich privilegiert werden. – Diese Empfehlung muss als oberster, schlechthin unverzichtbarer Grundsatz alle Bemühungen um die künftige Patentpolitik leiten." So lautet ein Ergebnis des rund 160seitigen Kurzgutachtens externer Link Sicherheit in der Informationstechnologie und Patentschutz für Software-Produkte – ein Widerspruch?, das die Forschungsgruppe Internet Governance um Prof. Bernd Lutterbeck im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erstellt hat (zum Download des Gutachtens ist auf dem genannten Link evtl. ein Klick mit der rechten Maustaste und die Auswahl "Ziel/Verknüpfung speichern unter..." erforderlich).

Neueren Erkenntnissen zufolge soll Deutschland den weltweit zweitgrößten Anteil an OpenSource-Entwicklern stellen; auch insgesamt dominieren europäische Entwickler. Das vorgelegte Gutachten regt an, durch Änderungen im Patentsystem diesen Standortvorteil zu nutzen und gleichzeitig die IT-Sicherheit zu fördern: "Das öffentliche Interesse an sicherer Software muss betriebswirtschaftlichen Interessen einzelner Softwarehersteller an universeller Durchsetzung von Patenten vorgehen. Der Belohnungsmechanismus des Patentrechts hat bisher keinen Anreiz zur Entwicklung sicherer Software geboten."

Im Übrigen empfehlen die Wissenschaftler eine Aufhebung des generellen Dekompilationsverbots, das einerseits die Patentierbarkeit nicht offengelegter Verfahren weiterhin als möglich erscheinen lässt, aber auch die Beweissuche bei vermuteten Patenverletzungen mit Gegenansprüchen bedroht und eine wirksame Sicherheitsprüfung binär vertriebener Software unterbindet: "Es ist denkbar ..., dass das bestehende Schutzsystem für Software, das Schutz überwiegend durch das Urheberrecht herstellt, eine akzeptable Qualität der Software verhindert." Im Rahmen seiner ausführlichern Erörterungen beleuchtet das Gutachten zudem unter anderem das derzeitige Patentrecht in wichtigen Wirtschaftsräumen und den Stand der internationalen Diskussion.

PS:
Da nun auch Netscapes aktueller Browser endlich HTML 4 ausreichend gut unterstützt, werden wir zunehmend HTML-4-Steuercodes in unseren Seiten verwenden – falls Sie vor diesem Nachsatz statt eines Gedankenstrichs nur "–" oder ein Platzhalterzeichen sehen, unterstützt ihr Browser diesen Code nicht. Wir empfehlen das Update auf die jeweils neueste Version oder die Nutzung eines HTML-4-fähigen Browsers.
Kritik zu diesem Vorgehen nehmen wir gerne per E-Mail an html4@kes.de entgegen.