Thema der Woche

11. September 2000

RSA-Patent ist Geschichte

Der RSA-Algorithmus ist nun Allgemeingut. Zwei Wochen vor dem Ablauf des US-Patents hat externer Link RSA Security am 6. September das bekannteste Public-Key-Verschlüsselungs- und Signatur-Verfahren in die "Public Domain" entlassen. Konkrete Implementierungen des Algorithmus (auch durch RSA Security) bleiben trotzdem unverändert durch Urheberrechte geschützt.

Nach 23 Jahren fällt damit dennoch eine Hürde für den weltweiten Aufbau von Public-Key-Infrastrukturen (PKI). Denn bislang mussten kommerzielle RSA-Nutzer in den USA Lizenzgebühren zahlen, auch wenn keine Implementierung durch RSA Security Verwendung fand. Europäische Software kostete quasi doppelt oder konnte gar nicht erst vertrieben werden. Aber auch innerhalb der Vereinigten Staaten kam es mehrfach zu Streit: Aufgrund des Patents musste beispielsweise die 2er-Version der Krypto-Software PGP (Pretty Good Privacy) mit einer langsameren Referenzimplementierung auskommen. Dabei waren Gültigkeit und Tragweite des RSA-Patents nicht unumstritten: Die Rechtsanwälte Patrick J. Flinn und James M. gingen sogar so weit, das bisherige Quasi-Monopol 1997 in einem externer Link Artikel auf "Glück, leere Drohungen und die Naivität potenzieller Wettbewerber" zurückzuführen.

Mit der vorzeitigen Freigabe wollte RSA Security nach den Worten von CEO Art Coviello mit unlängst verbreiteten irreführenden Berichten aufräumen. Die Kommerzialisierung des Patents habe letztlich geholfen, hochsichere und interoperable Produkte zu entwickeln. In einer FAQ-Liste beteuert RSA Security zudem, die Nutzung der Begriffe "RSA Algorithmus", "RSA Cryptosystem" usw. im Zusammenhang mit der Implementierung des RSA-Verfahrens nicht durch markenrechtliche Ansprüche erschweren zu wollen. Einen gesteigerten Wettbewerb heiße man willkommen, da er sowohl die Technik als auch den Markt voranbringe.