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erschienen in: <kes> 2007#4, Seite 79

Rubrik: News und Produkte

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Wissen schafft Sicherheit – Sicherer Surfen 2007

Ein allgemein hohes Verantwortungsbewusstsein der deutschen Onliner für die Sicherheit des eigenen Computers konstatiert der (N)ONLINER Atlas 2007 in den Ergebnissen des Sonderthemas "Sicher Surfen 2007: Wie schützen sich die deutschen Onliner im Internet?" 51 % und damit ein Plus von drei Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr sehen demzufolge in erster Linie den Nutzer selbst in der Verantwortung für seine Sicherheit im Internet. Gleichzeitig werden die Anbieter von Internetangeboten mit 49 % (ebenfalls +3 Prozentpunkte) verstärkt gefordert.

[Logo: (N)ONLINER Atlas 2007]

83 % der 2028 befragten Onliner sind heute der Auffassung, über Sicherheit im Internet "eher gut" informiert zu sein. Hatte im vergangenen Jahr noch ein knappes Viertel von sich selbst gesagt, schlecht oder nur unzureichend informiert zu sein, so sind dies in der aktuellen Sicherheitsstudie nur noch 17 %. Als Informationsquellen zum Thema Sicherheit dienen weiterhin vorrangig persönliche Bekannte und Verwandte (38 %), Zeitschriften und Computermagazine (38 %) sowie Newsletter (36 %). Diese drei meistgenannten Informationsquellen wurden von den Internetnutzern 2007 allerdings seltener genutzt als im Vorjahr. Das in diesem Jahr erstmals abgefragte Sicherheitsbarometer "Deutschland sicher im Netz" nutzen 6 % der Befragten bereits mindestens einmal monatlich.

Das hohe Maß an Eigenverantwortung führt gleichzeitig dazu, dass mit 56 % ein deutlich größerer Prozentsatz (+6 Prozentpunkte) der deutschen Onliner ein Update des Betriebssystems unmittelbar nach Verfügbarkeit einspielt. Ein Update innerhalb des typischen Aktualisierungsintervalls von einem Monat führen insgesamt 82 % durch (+4 Prozentpunkte). Internetnutzer, die ihr Betriebssystem gewissenhaft pflegen, zeigen auch bei der Betrachtung anderer sicherheitsrelevanter Verhaltensmerkmale ein entsprechendes Vorgehen: Sie kennen und nutzen eher weitere Sicherheitssysteme (z. B. Viren-Abwehr, Firewall, Spam-Blocker etc.), aktualisieren ihre Schutz-Software häufiger und betreiben eher einen zusätzlichen Schutz durch den Einsatz von (nicht-trivialen) Passwörtern. Folgerichtig geht eine häufigere Aktualisierung des Betriebssystems auch mit einer verbesserten subjektiven Sicherheitseinschätzung bezüglich des Computers einher.

Auch die Art des Internetzugangs hat offenbar eine wesentliche Bedeutung: Mit einem schnelleren Zugang korrespondiert eine häufigere Aktualisierung des Betriebssystems. Während ein Drittel der Modem-Nutzer seltener als einmal im Monat oder nie ein Update des Betriebssystems durchführt, gilt dies für weniger als ein Viertel der ISDN-Nutzer und nur ein knappes Achtel der Surfer mit Breitbandanschluss.

Allerdings sind Internetnutzer, die sich breitbandig einwählen und das Medium intensiver nutzen, offenbar auch häufiger Opfer von Viren, Trojanern und sonstiger Malware: So hatten nach eigenem Bekunden bereits 67 % der Surfer mit Breitbandanschluss schon einmal ein Virus oder eine andere Schadsoftware auf dem privaten PC, aber nur 59 % der Onliner mit ISDN-Anschluss und nur 52 % der Modem-Nutzer. In der gesamtem Umfrage waren knapp zwei Drittel (63 % gegenüber 65 % in 2006) schon einmal von Malware betroffen. Den hierdurch angerichteten Schaden stufen die Opfer dabei nur selten als "katastrophal" ein: Ungefähr ein Viertel derjenigen, die bereits einen entsprechenden Schaden erlitten haben, stufen diesen der Umfrage zufolge als eher schwerwiegend ein, knapp drei Viertel dagegen als eher gering. Knapp ein Drittel der betroffenen Onliner gibt sogar an, der Schaden sei für sie "nicht spürbar" gewesen.

Auch der zur Schadensbeseitigung erforderliche Aufwand bleibt auf den privaten Systemen in der Regel überschaubar: Über 43 % der Befragten sagen, dass sie keinen wahrnehmbaren zeitlichen Aufwand betrieben oder maximal bis zu einer Stunde gebraucht haben, um die entstandenen Probleme zu beheben. 13 % gaben dagegen an, dass mindestens das zeitliche Äquivalent eines Arbeitstages (acht Stunden oder mehr) für eine Schadensbehebung aufzuwenden war. Durch einige wenige "Ausreißer", bei denen der Schaden nur durch enormen zeitlichen Aufwand wieder auszumerzen war, liegt der Durchschnitt bei 4,8 Stunden.

Der (N)ONLINER Atlas wird jährlich von der Initiative D21 und TNS Infratest erstellt – Sponsor der Zusatzfragen zum Sicherheitsempfinden ist Microsoft Deutschland. Als bezogene Grundgesamtheit der Erhebung nennt TNS Infratest "deutschsprachige Onlinenutzer in Privathaushalten in Deutschland im Alter ab 14 Jahren, die zu Hause einen Computer nutzen und zu Hause ins Internet gehen". Die Auswahl erfolgte durch TNS Onlinepanel quotiert nach zentralen Merkmalen wie Geschlecht, Alter, Bildung, Region und Zugangsart zum Internet. Der vollständige (N)ONLINER Atlas steht auf [externer Link] www.nonliner-atlas.de zum Download bereit (Mini-Registrierung erforderlich). ([externer Link] www.tns-infratest.com / [externer Link] www.initiatived21.de)

Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig?!

Der Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung zu Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikationsüberwachung und heimlichen Ermittlungsmaßnahmen ist europarechts- und verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), das im Auftrag des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags erstellt wurde. Das ULD appelliert in diesem Zusammenhang an den Bundesgesetzgeber, von der Vorratsdatenspeicherung Abstand zu nehmen und vor einer Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie 2006/24/EG das beim Europäischen Gerichtshof hiergegen anhängige Verfahren abzuwarten.

Die zentrale Kritik des Gutachtens lautet: Die Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Sie verstößt nach Meinung des ULD gegen das national durch Art. 10 des Grundgesetzes (GG) sowie europarechtlich durch Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) geschützte Fernmeldegeheimnis und zudem gegen das verfassungsgerichtliche Verbot der Speicherung "nicht anonymisierter Daten auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken" (BVerfGE 65, 1, 47). Die Zwecke der Vorratsdatenspeicherung seien unbestimmt, weil die Verkehrs- und Standortdaten aller Teilnehmer und Netze öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste pauschal und ohne jeden Anhaltspunkt für eine konkrete Straftat der betroffenen Personen gespeichert werden.

Angesichts der Missbrauchsmöglichkeiten warnt das ULD zudem dringend vor der Verankerung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruches auf die Vorratsdaten: Private Dritte könnten ein Interesse daran haben, die Kommunikationsprofile außerhalb ihrer Zweckbestimmung einzusetzen. Man bedenke, dass Adresshändler für weit belanglosere Daten teilweise erhebliche Summen zahlen. Dem kommerziellen Gebrauch dürfe der Gesetzgeber keinen Vorschub leisten. Außerdem räume der Entwurf tatsächlichen oder vermeintlichen Sicherheitsinteressen klar den Vorrang gegenüber dem Telekommunikationsgeheimnis und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, sodass eine erhebliche Ausweitung von Grundrechtseingriffen zu erwarten sei. Besonders heikel sei dabei die zu umfangreiche Einbeziehung von Kontakt- und Begleitpersonen.

Nicht zuletzt gehe der Entwurf über die Grenzen der EU-Richtlinie deutlich hinaus, indem er die Herausgabe erfasster Daten schon bei Bagatelldelikten zulässt: Jede "mittels eines Telekommunikationsendgerätes" begangene Straftat soll ausreichen – darunter falle schon die telefonische Beleidigung. Im Bereich der Internetdaten werde praktisch auf jede Eingriffsschwelle verzichtet.

Der "Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" (BR-Drucksache 275/07) ist über das Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) verfügbar ([externer Link] http://dip.bundestag.de/brd/2007/0275-07.pdf) – die vollständige Stellungnahme des ULD liegt unter [externer Link] www.datenschutzzentrum.de/polizei/20070627-vorratsdatenspeicherung.htm bereit. ([externer Link] www.datenschutzzentrum.de)

Datenschutzerklärung nicht vergessen!

Viele Unternehmen verstoßen derzeit noch gegen die Pflicht, online eine Datenschutzerklärung bereitzustellen, warnt die nordrhein-westfälische Landesinitiative »secure-it.nrw«. Wer von Besuchern seiner Website personenbezogene Angaben erfasst, muss die Nutzer hierzu ausführlich informieren: über Art, Umfang und Zweck der Erhebung sowie über die Verarbeitung und Verwertung ihrer Daten. Das verlangt zwar nicht erst das seit März 2007 geltende Telemediengesetz (TMG), durch die unlängst erfolgte Regelung sind aber Bußgelder oder Abmahnungen wahrscheinlicher geworden.

Die Verpflichtung zur Datenschutzerklärung ist unabhängig von der Rechtsform des Website-Betreibers und gilt gleichermaßen für Firmen, Organisationen oder Privatleute, die so genannte Teledienste anbieten. "Als Teledienst gilt auch jede Form der Kommunikation, die den Absatz von Waren oder Dienstleistungen betrifft oder dem Erscheinungsbild des Anbieters dient – also Werbung, Marketing-Aktionen oder Öffentlichkeitsarbeit", unterstreicht Thomas Faber, Leiter der Initiative.

Eine Online-Datenschutzerklärung sollte vor allem darüber informieren, welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken erhoben werden und ob eine Weitergabe an Dritte erfolgt. Auch Hinweise zu den Rechten der Benutzer sowie Schutzmaßnahmen des Betreibers sind sinnvoll. Nicht vergessen sollte man zudem Kontaktdaten für Fragen zum Datenschutz und Angaben zu eventuell auf dem Nutzer-PC gespeicherten Cookies. Mehr Infos und weiterführende Links enthält der Juli-Sicherheitstipp der Initative auf [externer Link] www.secure-it.nrw.de/service/motipp/motipp_07_07.php. ([externer Link] www.secure-it.nrw.de)

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