Management und Wissen

Datenträgeraufbewahrung

Anforderungen an externe Datenlagerung

Von Roland Horstkotte, Frankfurt/Main

Datenträger für Katastrophenfälle bei externen Dienstleistern einzulagern, kann äußerst vorteilhaft sein. Solche Archive müssen jedoch höchste Sicherheitsanforderungen erfüllen und möglichst auch einen hochsicheren Rücktransport gewährleisten können, bei dem nichts dem Zufall überlassen bleibt.

Nicht nur nach Katastrophen, sondern auch nach Störungen im EDV-System müssen Unternehmen betriebsfähig bleiben. Zur Beherrschung derartiger Ausnahme-Betriebszustände benötigt die IT vor allem aktuelle Datenbestände. Wo keine "heiße" Ausweichrechenkapazität mit gespiegelten Daten existiert, kann ein externes, besonders gesichertes Datenträgerarchiv zur Einlagerung von Backups dienen.

Gerade nach Bränden oder Explosionen dauert es erfahrungsgemäß mehrere Tage, bis das Objekt von Feuerwehr und Polizei zur weiteren Nutzung freigegeben wird. Erst dann lässt sich auch feststellen, ob die hausintern eingelagerten Datenträger tatsächlich unversehrt geblieben sind. Wenn nicht, kann dies den wirtschaftlichen Ruin zur Folge haben, wenn das Unternehmen sowohl operativ als auch administrativ lahmgelegt ist.

Die externe Lagerung muss so erfolgen, dass die Datenträger zuverlässig gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Sabotage geschützt sind. Optimal ist die Lagerung in Datensicherungssschränken der zurzeit höchsten Güteklasse S 120 DIS (VDMA Einheitsblatt 24991, RAL-RG 626/7). Darüber hinaus sollten sie vom VDMA nach RAL RG 627 zertifiziert und vom Verband der Schadenversicherer (VdS) als "einbruchgeschützte Wertschutzschränke" eingestuft sein.

[Foto: Datensicherungsschränke]
Ein externes Datenträgerlager muss gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Sabotage zuverlässigen Schutz bieten.

Bei der genannten Klassifizierung der Datensicherungsschränke geht es in erster Linie um Feuersicherheit, aber auch um Wasserdichtigkeit (auch Löschwasser ist Wasser...). Bei der Typprüfung nach Güteklasse S120 DIS werden die Schränke einer Feuerwiderstandsprüfung unterzogen. Dabei werden sie 120 Minuten in einem geschlossenen Brand-Testraum mit 1 090 °C beflammt. Nach Ablauf der ersten 60 Minuten nimmt man die Schränke aus dem Ofen und zieht sie unmittelbar mit einem Kran auf 9,15 m Höhe, von wo sie in ein (genormtes) Kiesbett gestürzt werden. Dieser Sturz soll simulieren, dass das Gebäude bei einem Brand zusammenbricht und der Datensicherungsschrank aus dem zweiten Stock hinabfällt. Unmittelbar nach dem Sturz wird der Schrank im Testraum weitere 60 Minuten mit 1 090 °C beflammt. Nach Ablauf dieser Zeit darf die Schrankinnentemperatur an keiner Messstelle um mehr als 30 Grad gegenüber dem Ausgangswert (20 °C) ansteigen. Der Schrank darf sich beim Sturz also nicht verziehen, sodass keine Hitze in das Schrankinnere eindringen kann. Dies erreicht man durch eine entsprechende Anzahl von Zuhaltungsriegeln in der Tür, die zugleich auch einen gewissen Zugriffsschutz gewährleisten.

Überdies muss das Datenträgerarchiv in stabiler Bauweise gemäß den Richtlinien der VdS Schadenverhütung erbaut sein: Wände, Boden und Decke aus Beton > 100 mm, aus Ziegel oder Kalksandstein > 120 mm Stärke.

Modernste elektronische Überwachungsmaßnahmen sollten direkt an eine Tag und Nacht besetzte und vom VdS anerkannte Notruf- und Serviceleitstelle angeschlossen sein. Datenträgerarchiv sowie Notruf- und Serviceleitstelle sollten vorzugsweise in demselben Gebäude untergebracht sein. Dadurch ist eine schnelle und effektive Intervention beim Auslösen der Gefahrenmeldeanlagen gewährleistet (z. B. Feuer-, Einbruch- und Überfallmeldeanlage).

Zusätzlich sollte ein Zutrittskontrollsystem über eine so genannte geistige Verschlusseinrichtung (z. B. Codetastatur) nach den Vorgaben des VdS verfügen. Sämtliche Zutrittsdaten müssen dabei über den Zeitraum der letzten drei Jahre rückverfolgbar sein.

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Zusatz-Leistungen

Neben dem Transport- und Einlagerungs-Service können Datenträger-Dienstleister noch weitere Aufgaben übernehmen. Bei der Treuhänderischen Verwahrung von Quelldaten (Escrow-Service) handelt es sich um ein dreiseitiges Vertragsverhältnis beispielsweise zwischen Softwarehersteller, Softwarenutzer und Escrow-Dienstleister. Interessant ist dies etwa zur treuhänderischen Hinterlegung von Quelldaten im Datenträgerarchiv des Escrow-Dienstleisters, um sicherzustellen, dass ein Kunde nach einem eventuellen Konkurs des Softwareherstellers und nach Erfüllung bestimmter vorher festgelegter Kriterien Zugriff auf den Source-Code eines auf seine Bedürfnisse speziell zugeschnittenen EDV-Programms erlangen kann, um anschließend die Software selbst weiter zu pflegen.

Bei der Übernahme des Back-up-Tape-Managements (I/O-Management) stellt der Dienstleister Mitarbeiter zur Verfügung, die das I/O-Management in den Rechenzentrumsräumen des Kunden übernehmen. Da sich diese Mitarbeiter dann innerhalb der Räumlichkeiten des im Regelfall besonders gesicherten Kunden-RZ bewegen, sind an sie besonders strenge Anforderungen bezüglich Zuverlässigkeit und Integrität zu stellen. Zu ihren Aufgaben gehören zum Beispiel die Durchführung von Sicherungsläufen, Problemanalysen, das Führen des Tape-Archivs oder auch das Bereitstellen der Bandbestände.

Data-Copyservice als Dienstleistung ist beispielsweise interessant für Softwarehersteller, die nach Produkthaftungsgesetz auch nach 20 oder 30 Jahren nachweisen müssen, dass ihr damals ausgeliefertes Software-Release fehlerfrei war. Diese Nachweisbarkeit setzt einerseits voraus, dass die Software auf ein langzeitlagerungsfähiges Medium übertragen und die ordnungsgemäße Übertragung protokolliert wurde (z. B. auf magneto-optische Datenträger, MOs). Andererseits ist es erforderlich, dass auch diese MOs circa alle fünf Jahre umkopiert werden, damit sie aufgrund der zwischenzeitlich stattgefundenen Hard- und Softwareänderungen weiterhin lesbar bleiben.

In deutschen Unternehmen gibt es eine Vielzahl von Verträgen, die langfristig im Originalzustand vor Feuer, Wasser, Diebstahl und ähnlichen Bedrohungen geschützt aufbewahrt werden müssen. Für diesen Fall kann ein externes Datenträgerarchiv mit seinen Datensicherungsschränken der eingangs beschriebenen Sicherheitsstufe einen Vertragsarchivierungsservice anbieten. Ein Zugriff auf die Originalverträge ist im Regelfall jedoch nur selten erforderlich (z. B. bei einem Rechtsstreit). Eine gesicherte Zustellung der Verträge könnte in einem derartigen Fall durch den Dienstleister erfolgen. In der Mehrzahl der Fälle ist jedoch lediglich ein inhaltlicher Zugriff auf die Verträge erforderlich. Zu diesem Zweck können diese eingescannt und in "virtueller Form" hinterlegt werden, beispielsweise auf einem Dokumentenmanagement-Server. Von dort kann sich dann jeder Berechtigte die Inhalte der entsprechenden Verträge abrufen. Neu entstehende Verträge werden entweder unmittelbar nach Entstehung auf dem Dokumentenmanagement-Server gespeichert oder erst eingescannt und dann gespeichert. Auch diese Tätigkeiten kann ein entsprechend qualifizierter Dienstleister ausführen.

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Datenträgerhandling

Ein eigener sensitiver Bereich sind der Transport und das Handling der einzulagernden Datenträger. Der Dienstleister sollte sicherstellen können, dass ein Kunde an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr innerhalb von maximal 60 Minuten über seine Datenträger verfügen kann.

Bei der Lieferung zur Einlagerung sind in der Regel an die Transportfahrzeuge "nur" normale Sicherheitsanforderungen zu stellen, da das Rechenzentrum des Kunden die Datenträger nach einem Transportschaden normalerweise reproduzieren kann. Die Transportfahrzeuge sollten jedoch mit einer Klimaanlage ausgestattet und mit einer ständig besetzten Stelle verbunden sein. Sie sollten über Alarmanlage und Zentralverriegelung verfügen und müssen bei jedem Abstellen vorschriftsmäßig gesichert werden.

[Foto: Anhänger mit Datentresor]
Zum Transport nicht reproduzierbarer Datenträger sind besonders strenge technische, aber auch organisatorische Sicherungsmaßstäbe erforderlich.
[Foto: Anhänger mit Datentresor]

Im "Sonderhandling" und vor allem beim Rücktransport im Katastrophenfall sind jedoch höchste Sicherheitsanforderungen zu stellen, da die Datenträger dann ja nicht mehr reproduziert werden können. Dann müssen die Datenträger in einem speziell ausgerüsteten Fahrzeug einbruchgeschützt (mind. Euro-/VdS-Klasse 3, also ein "echter Tresor") und feuersicher (geprüft nach der o. g. höchsten Güteklasse S 120 DIS) transportiert werden. Den Datenträgerkurieren muss dann strengstens untersagt sein, während ihrer Tour die Fahrzeuge zu anderen Zwecken als zum Datenträgertausch beim Kunden abzustellen, solange noch Datenträger an Bord sind.

Organisation

Der Dienstleister sollte für jeden Kunden einen individuellen Handling-Plan als operative Anweisung erstellen. Darin sind alle Informationen enthalten, die sich ändern können, wie etwa zum Datenträgerhandling berechtigte Kundenmitarbeiter, Passwörter oder Hotlines. Jede Übernahme/Übergabe von Datenträgern darf nur gegen Quittung erfolgen. Alle darauf enthaltenen Daten – welcher Datenträger wurde wann an wen übergeben und von wem übernommen? – sollte der Dienstleister in ein Datenträgerverwaltungsprogramm eingeben. Mit dessen Hilfe sind dann sämtliche Datenträgerbewegungen auch in der Historie nachvollziehbar und belegt. Damit ist auch eine Erstellung von Inventurlisten zum Soll-/Ist-Bestandsabgleich jederzeit kurzfristig möglich. Die Datenträgerquittungen sollten noch drei Jahre nach dem Jahr ihrer Erstellung aufbewahrt werden. Bei der Auswahl des Dienstleisters sollte man darauf achten, dass über die reine Datenträgerlagerung hinaus Sicherheits-Experten zur Verfügung stehen, die auch bei aktuellen Problemen beraten können. Sinnvoll wären hier zum Beispiel Dienste wie Datenwiederherstellung, endgültige Daten(träger)vernichtung, eine schnelle Bereitstellung von systemkonformen leeren Datenträgern oder die Erstellung und kontinuierliche Pflege eines Notfallplans für das Rechenzentrum.

Roland Horstkotte (roland.horstkotte@datadepot.de) ist geschäftsführender Gesellschafter der BSGWÜST Data Security GmbH, Frankfurt am Main.

© SecuMedia-Verlags-GmbH, D-55205 Ingelheim,
KES 2002/4, Seite 49