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Ablehnung von Vorratsdatenspeicherung

Der Bundesrat hat Ende Mai auf Antrag der Länder Bayern und Thüringen eine Gesetzesinitiative beschlossen, um im Bereich der Telekommunikations- und der Teledienste eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Durch Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) und Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) soll die Regierung ermächtigt werden, durch Rechtsverordnungen Mindestspeicherfristen für alle Nutzungen von Telekommunikationseinrichtungen und Telediensten einzuführen.

BITKOM lehnt diese Pläne wegen datenschutzrechtlichen Bedenken und der damit verbundenen hohen Belastungen ab. Es drohen erhebliche Verstöße gegen datenschutzrechtliche Prinzipien, wenn völlig unabhängig von einem Verdacht im Einzelfall das Kommunikationsverhalten aller Bürger erst einmal gespeichert und den Sicherheitsbehörden nachträglich zur Verfügung gestellt wird. Die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung würde aber auch eine enorme Belastung der betroffenen Unternehmen bedeuten.

Das Gesetz selbst lässt noch weitgehend offen, welche Daten für welchen Zeitraum genau vorzuhalten sein sollten. Wenn aber, was möglich wäre, tatsächlich auch die gesamte Internet-Nutzung für drei Monate oder länger nachhaltbar sein sollte, wäre die Speicherung und Aufbereitung der dabei anfallenden Datenmengen schon technisch kaum mehr zu realisieren. Ein solcher Aufwand steht zu dem äußerst fraglichen Sicherheitsgewinn außer jedem Verhältnis, denn die eigentliche Zielgruppe der Schwerstkriminellen könnte mit technischen Mitteln wie Anonymizern ihre Spuren auch dann noch verwischen. BITKOM wird sich dafür einsetzen, die Verwirklichung dieser Pläne im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufzuhalten.

Starkes Wachstum bei Internet- und Online-Diensten

Die neuen Telekommunikationsdienste sind weiterhin die treibenden Kräfte im deutschen ITK-Markt. Für diese Segmente erwartet BITKOM im laufenden Jahr ein Umsatzwachstum um 13,1 % auf 31,8 Mrd. € und für 2003 um 17,7 % auf 37,4 Mrd. €. Das größte Potenzial liegt bei den Internet- und Onlinediensten. Dieser Markt soll im laufenden Jahr um 20 % auf 6,4 Mrd. € und in 2003 um 22 % auf ein Volumen von 7,8 Mrd. € wachsen. Der E-Commerce hat in Europa im vergangenen Jahr ein Volumen von 171,6 Mrd. € erreicht. Der deutsche Anteil daran beträgt 26 % (44,9 Mrd. €). Bis zum Jahr 2005 soll sich der Umsatz verzehnfachen.

Rahmenbedingungen für Unternehmensgründer verbessern

Anlässlich der Eröffnung der Internet World 2002 am 3. Juni hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) an ein stärkeres Engagement der Politik zugunsten junger Unternehmen appelliert. Gerade jetzt, wo es um die Erschließung neuer Märkte im Umfeld von UMTS ginge, könnten zahlreiche neue Dienstleistungs- und Hightech-Unternehmen entstehen – wenn der Netzaufbau voran komme und die Rahmenbedingungen für Gründer stimmten. Seit Beginn der neunziger Jahre sind in Deutschland rund 20 000 junge Technologie-Unternehmen gegründet worden. Diese Unternehmen haben nicht nur mehr als 150 000 Arbeitsplätze geschaffen, sondern wirken auch als wichtiger Innovationstreiber. Ein vergleichbarer Schub sei nun auch durch neue Mobilfunk-, Daten- und Internet-Dienste möglich.

Im zurzeit schwierigen Marktumfeld muss die Politik aber ihre Anstrengungen zur Förderung der deutschen Gründerkultur erhöhen. BITKOM fordert den zügigen Abbau bürokratischer Hindernisse und eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Weiterhin müssten die öffentlichen Förderprogramme für Gründer optimiert werden. "In die bestehenden 3 000 verschiedenen Förderinitiativen muss Transparenz", so BITKOM-Geschäftsführer Bernhard Rohleder.

Jugendschutz in den neuen Medien

Der BITKOM befürwortet einen Ergänzungsvorschlag der Regierungskoalition für das geplante neue Jugendschutzgesetz. Er stellt klar, dass die reinen Internet-Zugangsvermittler (Access Provider) von den Verpflichtungen des Jugendschutzgesetzes und dem geplanten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder nicht erfasst werden.

Nach den geplanten Regelungen dürfen einige Inhalte wie zum Beispiel pornographische Angebote nur noch geschlossenen Benutzergruppen von Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Bei den jugendgefährdenden Inhalten muss durch technische Schranken oder Sendezeitbeschränkungen gewährleistet werden, dass Kinder und Jugendliche üblicherweise keinen Zugriff haben. Die Einhaltung dieser Beschränkungen müssen künftig die eigentlichen Inhalteanbieter gewährleisten. "Diese Klarstellung ist längst überfällig", so Bernhard Rohleder, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung. "Soweit Anbieter nur den Zugang zu fremden Inhalten vermitteln, von denen sie keine Kenntnis haben können, dürfen sie für diese Inhalte auch nicht verantwortlich gemacht werden". Access Provider seien gar nicht in der Lage, die von ihnen nur durchgeleiteten Daten auf bestimmte Inhalte zu untersuchen.

Die jetzt geplante Nachbesserung sei daher dringend erforderlich. "Dieser Vorstoß zeigt, dass sich inzwischen auch in der Politik ein besseres Verständnis der technischen Zusammenhänge im Internet durchsetzt", so Rohleder. Neben allgemeiner politischer und gesellschaftlicher Aufklärungsarbeit müsse zudem auch die Medienkompetenz in den Elternhäusern gefördert werden. "Die gesellschaftliche Verantwortung der Wirtschaft endet nicht bei der Vermarktung neuer Technologien. Ebenso wenig endet die erzieherische Verantwortung der Eltern vor dem Computer."

Weitere Informationen:

BITKOM
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V.

Wolf Osthaus, Referat Medienpolitik
Tel.: 0 30/2 75 76-2 21
Fax: 0 30/2 75 76-1 39
E-Mail: w.osthaus@bitkom.org

Thomas Mosch, Referat Mittelstand und Start-ups
Tel.: 0 30/2 75 76-1 05
Fax: 0 30/2 75 76-4 00
E-Mail: t.mosch@bitkom.org

Elke Siedhoff, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0 30/2 75 76-1 10
Fax: 0 30/2 75 76-4 00
E-Mail: e.siedhoff@bitkom.org

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KES 2002/3, Seite 38