BSI-Forum

Amtliche Mitteilungen

  1. Mit Datum vom 14.11.2001 wurde das Produkt "CARD STAR/memo, Version 5.1, Artikelnummern 4230, 4231, 4232, 4233 und 4234" der Firma Celectronic GmbH nach den ITSEC zertifiziert. Das zusammenfassende Zertifikat wird im Folgenden abgedruckt.
  2. Eine vollständige Liste aller zertifizierten Produkte sowie der in der Zertifizierung befindlichen Produkte erscheint vierteljährlich. Sie kann beim BSI angefordert oder unter www.bsi.de/zertifiz/ heruntergeladen werden.
  3. Bis zur Veröffentlichung einer neuen Ausgabe dieser Druckschrift können weitere Produkte zertifiziert worden sein. Auskünfte hierüber erteilt das BSI unter 02 28/95 82-111 (Infoline) oder können auf der o.g. Internetseite eingesehen werden.

Deutsche IT-Sicherheitszertifikate

Zertifikat erteilt von der Zertifizierungsstelle der der T-Systems ISS GmbH (früher: debis Systemhaus Information Security Services GmbH), anerkannt vom BSI

Hersteller/Vertreiber Produktname Produkttyp Ergebnis
Zertifizierungs-ID
Datum
Giesecke & Devrient GmbH STARCOS SPK 2.3 v 7.0 with Digital Signature Application StarCert v.2.2 Anwenderkompo-nente für digitale Signaturen E4/hoch
T-Systems-DSZ-ITSEC-04075-2001
14.12.2001

BSI-DSZ-ITSEC-0174-2001

CARD STAR /memo, Version 5.1 Artikelnummern 4230,4231,4232,4233 und 4234

der

Celectronic GmbH

Das Produkt wurde nach den Kriterien für die Bewertung der Sicherheit von Systemen der Informationstechnik (ITSEC), Version 1.2, Juni 1991 und dem Handbuch für die Bewertung der Sicherheit von Systemen der Informationstechnik (ITSEM), Version 1.0, September 1993 evaluiert.

Prüfergebnis
Funktionalität: Identifikation und Authentisierung, Wiederaufbereitung, Unverfälschtheit und Schreibschutz gemäß "Technische Spezifikation der Arztausstattung – portable Lesegeräte", Stand: 10.04.1995 und "Erläuterung zur Spezifikation", Stand: 31.07.1995 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Evaluationsstufe: E 2
Mindeststärke der Mechanismen: niedrig

Die Bewertung der Mechanismenstärke erfolgte ohne Einbeziehung der für die Ver- und Entschlüsselung eingesetzten Kryptoalgorithmen (vgl. §4 Abs. 3 Nr. 2 BSIG).

Die bestätigte Evaluationsstufe gilt nur unter der Voraussetzung, dass alle Auflagen bzgl. Generierung, Konfiguration und Betrieb, soweit sie im Zertifizierungsbericht angegeben sind, beachtet werden und das Produkt in der beschriebenen Umgebung – sofern angegeben – betrieben wird.

Dieses Zertifikat gilt nur in Verbindung mit dem vollständigen Zertifizierungsreport und dem Bericht im Zertifizierungsreport BSI-ITSEC-092-1996.

Bonn, den 14.11.2001
Der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
Dr. Henze

© SecuMedia-Verlags-GmbH, D-55205 Ingelheim,
KES 2002/1, Seite 74